Mitmachen im Netzwerk

Mitglied werden

Im Netzwerk Ernährungsräte schließen sich Ernährungsräte bundesweit zusammen, um ihre Arbeit zu koordinieren, gemeinsame Positionen zu entwickeln, als zivilgesellschaftlicher Akteur in politische Prozesse eingebunden zu sein und voneinander zu lernen.

Vorteile
Mitgliedsantrag
Häufige Fragen
image of a community festival outdoors

Vorteile der Mitgliedschaft

Vernetzung & Austausch

Mitglieder sind Teil eines bundesweiten Netzwerks von Ernährungsräten. Der Austausch von Erfahrungen, Wissen und Praxis stärkt die Arbeit vor Ort und ermöglicht gemeinsames Lernen.

Mitwirkung & Gestaltung

Mitglieder bringen sich in Arbeitsgruppen ein, entwickeln Positionen mit und gestalten gemeinsame Projekte und Aktivitäten im Netzwerk aktiv mit.

Ernährung strategisch denken

Die Mitgliedschaft stärkt die gemeinsame Stimme der Ernährungsräte gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit und macht lokale Arbeit bundesweit sichtbar.

Jetzt Mitglied werden!

Mitgliedsantrag

Nachstehend findest ihr ein Formular, um eine Mitgliedschaft im Netzwerk Ernährungsräte zu beantragen. Füllt es so gut es geht aus. Sobald ihr es abgesendet habt, melden wir uns möglichst zeitnah zurück. Über den formalen Beitritt entscheidet der Vorstand, der sich einmal im Monat trifft.

  • Ihr habt Fragen?

    Gerne können wir uns unkompliziert zu einem Online-Austausch verabreden.

    Gespräch vereinbaren
  • Postanschrift

    Netzwerk der Ernährungsräte e.V.
    Neven-DuMont-Str. 14
    50667 Köln

    Auf Google Maps

1. Angaben zur Organisation

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet

Rechtsform*

2. Themenschwerpunkte

Ihr könnt uns dabei helfen, euch besser in die Arbeit des Bundesnetzwerks einzubinden, in dem ihr uns mitteilt, welche Themen bei euch im Fokus stehen. Gerne könnt ihr Themen ergänzen, die euch fehlen.

Themenschwerpunkte

Weitere Themenschwerpunkte getrennt durch Komma.

3. Struktur und Arbeitsweise

Wie ist eure Arbeit organisiert? Arbeitet ihr rein ehrenamtlich oder gibt es hauptamtliche Stellen?

Arbeitsweise

(Falls vorhanden)

Danke für Mitgliedsantrag! Wir melden uns schnellst möglich zurück.
Irgendwas ist schief gelaufen. Versuche es erneut.
FAQ

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied im Netzwerk der Ernährungsräte e. V. können Ernährungsräte werden, unabhängig davon, ob sie bereits als eingetragener Verein bestehen, sich noch in Gründung befinden oder als nicht eingetragener Verein organisiert sind. Entsprechende Organisationsformen aus dem deutschsprachigen Ausland sind ebenfalls möglich.Darüber hinaus können auch natürliche und juristische Personen Fördermitglied werden, wenn sie die Ziele und Arbeit des Netzwerks unterstützen möchten.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von den Mitgliedern selbst eingeschätzt. Empfohlen wird ein jährlicher Mindestbeitrag von 60 Euro für ordentliche Mitglieder sowie für Fördermitglieder in Form natürlicher Personen. Für juristische Personen als Fördermitglieder wird ein Mindestbeitrag von 240 Euro pro Jahr empfohlen.Höhere Beiträge sind ausdrücklich möglich. In begründeten Fällen kann der Vorstand Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.

Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder?

Mitglieder sind Teil des Netzwerks, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen und sich aktiv in die Arbeit und den Austausch einbringen. Ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt und entsenden Delegierte in die Mitgliederversammlung. Fördermitglieder haben dort Teilnahme- und Rederecht, jedoch kein Stimmrecht.Alle Mitglieder verpflichten sich, die Ziele des Vereins zu unterstützen, die Satzung und Ordnungen einzuhalten, ihre Mitgliedsbeiträge zu zahlen und relevante Änderungen ihrer Kontaktdaten mitzuteilen. Solange Beiträge nicht vollständig beglichen sind, ruht das Stimmrecht ordentlicher Mitglieder.

Wie erfolgt die Aufnahme?

Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf Antrag und durch Beschluss des Vorstands. Mit der Aufnahme erkennen die Mitglieder die Satzung sowie die geltenden Ordnungen des Vereins an. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; eine Ablehnung muss nicht begründet werden.